Hier einige wichtige Punkte des gemeinsamen Grundsatzreferats „Wir brauchen jetzt einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland!“, das Frank Bsirske und Franz-Josef Möllenberg auf der Mindestlohn-Konferenz in Berlin gehalten haben. Für alle, die gern zur Konferenz gekommen wären, aber nicht konnten.
Warum eigentlich setzen sich Gewerkschaften für einen Mindestlohn ein, wo doch ihre klassische Klientel gar nichts davon hat bzw. zu haben scheint? Die Gewerkschaft NGG – Nahrung-Genuss-Gaststätten - hat im Wirtschaftsbereich keine flächendeckende Kampffähigkeit mehr. In den vielen kleinen Betrieben mit nur drei oder vier Mitarbeitern gibt es keine Betriebsräte. An den Zahlen, die Franz-Josef Möllenberg nennt, wird das Problem überdeutlich: Im Gastgewerbe gibt es 700.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in 210.000 Betriebsstätten. In Ostdeutschland hat fast die Hälfte der Betriebe keine Tarifbindung mehr, in Westdeutschland ein Drittel. Niedriglöhne sind ein Problem in ganz Deutschland, kein ostdeutsches Problem. Und er berichtet von einem Trick mancher Unternehmer: Offiziell werden niedrige Löhne zwischen zwei und drei Euro gezahlt, ein Rest wird bar auf die Hand gegeben. So werden Sozialabgaben und Steuern gespart.
Im Dienstleistungssektor sieht es ähnlich aus. Und Frank Bsirske rechnet vor, dass durch Hartz IV Löhne knapp über drei Euro akzeptiert werden müssen, wenn, wie z.B. in Thüringen, der Tarif im Bewachungsgewerbe bei 4,32 Euro liegt.
Dass NGG und ver.di gegen Niedriglöhne sind, hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun. Deutschen hilft kein Lohnniveau, mit dem man in Rumänien gut leben kann. Der Lohn muss für ein Leben in Deutschland reichen. Dafür gibt es in Ländern mit niedrigeren Löhnen durchaus Verständnis. Und europäische Nachbarn wie Dänemark, die höhere Löhne haben, beschweren sich zu Recht über Dumpingpreise in Deutschland.
In Westdeutschland ist jeder zehnte, in Ostdeutschland jeder fünfte Beschäftigte von Armutslöhnen betroffen. Das ist eine Entwicklung, die vor zehn, fünfzehn Jahren undenkbar war.
Wird der Mindestlohn Millionen von Arbeitsplätzen kosten? Die beiden Vorsitzenden rufen dazu auf, sich keine Angst einjagen zu lassen. Gerade im Dienstleistungsbereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe seien viele Arbeitsplätze nicht ins Ausland zu verlagern. Und die Erfahrung in Großbritannien zeige, dass es nicht zu den zwei Millionen Arbeitsplatzverlusten gekommen ist, die von Arbeitgebern vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns angekündigt wurde. Die Arbeitslosigkeit sei sogar gesunken. Auch in den USA ließen sich in Bundesstaaten mit unterschiedlich hohen Mindestlöhne keine Arbeitsplatzverluste durch höhere Mindestlöhne nachweisen.
Und schließlich gebe es in anderen Bereichen wie Urlaub und Arbeitszeit auch gesetzliche Grenzen, die inzwischen eine Selbstverständlichkeit sind. Sie sind, wie auch der Mindestlohn, kein Angriff auf die Tarifautonomie.
Viele werden sich kaum vorstellen können, dass es in Deutschland einen Tariflohn von 2,89 Euro gibt. Vor allem Frauen und Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen treffen die ganz niedrigen Löhne.
Frank Bsirske spricht von der moralischen Verpflichtung der Gewerkschaften für die Betroffenen, die kaum gewerkschaftlich organisiert sind. Man dürfe den Einsatz für sie nicht davon abhängig machen, ob sie später Gewerkschaftsmitglied werden. Man kann es den beiden Gewerkschaften eigentlich nicht genug danken, dass sie sich in dieser Weise für die Schwächsten engagieren.
Die Betroffenen wurden ermutigt, sich nicht zu schämen. Die Scham sei ein großes Problem. Das werde daran deutlich, dass kaum ein Betroffener öffentlich über Armut reden möchte. Und mit der Wildwest-Mentalität auf dem Arbeitsmarkt müsse endlich Schluss sein. Franz- Josef Möllenberg formuliert es krass, aber treffend: Wenn die Politik nicht den Mut hat, den „Sack zuzumachen“, wird es immer schlimmer.
Der 1. Mai solle genutzt werden, um zu diskutieren, zu argumentieren, aber auch um kräftig für die 72626 zu werben. Das ist die Handy-Nummer, unter der jede(r) eine Stimme für den Mindestlohn abgeben kann.







