Heute im Bundestag berichtet:
„Berlin: (hib/MPI) Die Post-Mindestlohn-Verordnung ist nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar. Weiter schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9192) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8961) mit Blick auf das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes, dieses sei nicht rechtskräftig und entfalte keine unmittelbare Wirkung. Die abschließende rechtliche Bewertung bleibe rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte vorbehalten.“







