Heute im Bundestag notiert:
„Berlin: Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf bezüglich der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen. Dies schreibt sie in der Antwort (17/1121) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/863), die nach Konsequenzen aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin gefragt hatte. Das Gericht hatte die Tarifgemeinschaft für tarifunfähig erklärt. Erst nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wo das Verfahren nun anhängig ist, werde die Bundesregierung prüfen, ob sie gemeinsam mit den Sozialversicherungen Maßnahmen ergreifen müsse, heißt es weiter.“







