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Politik

 
Freitag 31. März 2006

CDU-Mehrheit lehnt Tariftreue-, Mindestlohn- und Vergabegesetz in Thüringen ab

Gestern hat die CDU mit ihrer 45:43 Mehrheit im Thüringer Landtag zwei Gesetzentwürfe von SPD- und Linksfraktion abgelehnt, durch die verhindert werden sollte, dass Firmen Aufträge aus öffentlicher Hand bekommen, die Lohndumping betreiben.

Hier zunächst ein aktueller Bericht aus Erfurt von unserem Kollegen Rolf Düber, DGB-Gewerkschaftssekretär:

„Tariftreue-, Mindestlohn und Vergabegesetz seien ‚Antworten von vorgestern‘ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Thomas Kretschmer mit Verweis auf eine CDU-Entschließung. Am gleichen Tag demonstrierten vor dem Landtag rund 1.300 Menschen für faire Arbeitsbedingungen, für die Tariforderung von ver.di und für das Tariftreue-, Mindestlohn und Vergabegesetz. Damit haben sich deutlich mehr Menschen beteiligt, als die Organisatoren erwartet hatten.

Besondere Kritik gab es an Ministerpräsident Dieter Althaus (‚Danke Dieter !‘), der mit 42 Wochenstunden und dem Austritt aus dem Flächentarifvertrag gedroht hatte.

Heftig wurde der CDU-Landtagsbeschluss kritisiert, dass während der Fußball-WM der Ladenschluss ausgesetzt werden soll. Der Beschluss (in Thüringen findet kein WM-Spiel statt!) geht einseitig zu Lasten der kleinen Handelsbetriebe, wie der VerkäuferInnen und deren Familien. Billiglohn und Lohndumping bei öffentlichen Vergaben gibt es auch im Gebäudereinigerhandwerk, darauf machte die Gewerkschaft BAU mit ihrer Tarifaktion ‚Sauberkeit hat ihren Preis‘ aufmerksam.

Schon seit dem Tag zuvor hatte eine Mahnwache der BI gegen Billiglohn am Landtag für faire Bedingungen, für ein Vergabegesetz stattgefunden.

Gewerkschaftsübergreifend wurde gemeinsam mit dem ‚Erfurter Bündnis für soziale Gerechtigkeit‘ und der ‚BI gegen Billiglohn für Gleichbehandlung‘ deutlich, dass die CDU mit ihrer Politik nicht willkommen ist. Es reicht nicht aus, sich im Landtag verbal eindeutig gegen Lohndumping und ruinösen Wettbewerb auszusprechen und dann den Worten keine Taten folgen zu lassen. Mit der tatenlosen Billigung von Lohndumping folgt die CDU den VertreterInnen der Wirtschaft, die immer noch Schmutzkonkurrenz auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen als legales Mittel zur Steigerung ihrer Gewinne ansehen. Statt sich den Erkenntnissen anderer Bundesländer anzuschließen, in denen es Tariftreue- und Vergabegesetze für öffentliche Aufträge gibt, geht die CDU-Thüringen einen Sonderweg und setzt sich weiterhin für Billiglohn ein, mit dieser Politik ist die CDU von vorvorgestern.“

In Thüringen werden die bundesweit niedrigsten Löhne gezahlt. So sind im Friseurhandwerk und im Wach- und Sicherheitsgewerbe Löhne zwischen 3,81 und 4,32 nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Der Entwurf der SPD-Fraktion zu einem „Thüringer Gesetz über die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an das Bau- und Dienstleistungsgewerbe (Thüringer Vergabegesetz)“ sah vor, dass Unternehmen öffentliche Aufträge nur dann bekommen, wenn sie Tariflöhne zahlen, sie sich also „tariftreu“ verhalten. Bei Verstößen sollte der Auftraggeber das Recht haben, den Vertrag zu kündigen. Als mögliche Strafe sah der Entwurf bis zu zehn Prozent der Auftragssumme vor. Außerdem sollte sich die Firma für zwei Jahre nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen dürfen.

Weiter ging der Entwurf der Linkspartei.PDS zu einem „Thüringer Gesetz zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Thüringer Vergabegesetz)“. Er beinhaltete zusätzlich soziale Vergabekriterien, z.B. sollte berücksichtigt werden, ob der Betrieb Behinderten eine Chance gibt, ob das Unternehmen ausbildet oder Frauen besonders fördert. Als eigenständiges Merkmal kombinierte der Entwurf die Pflicht zur Zahlung von Tariflohn, mindestens aber 1.500 Euro Bruttomonatslohn. Damit wäre erstmals ein Mindestlohn auf Landesebene festgeschrieben gewesen.

Die aktuelle Beschlusslage des DGB Thüringen fordert die bundesweite Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,67 Euro/Std. bzw. 1.500 Euro/Monat.

Die CDU, die das Land seit 1999 allein regiert, hält den konsequenten Vollzug der Thüringer Vergaberichtlinie für ausreichend, während die Gewerkschaften und der DGB Thüringen die Vergaberichtlinie als unzureichend ablehnen. Die Richtlinie setze weder einen Mindest- oder Tariflohn als Bedingung für den Zuschlag, noch schreibe sie Kontrollen oder Sanktionsmöglichkeiten vor. Aus der Sicht des DGB Thüringen ist die Thüringer Vergaberichtlinie ein ‚zahnloser Tiger‘, Billiglohn oder ruinöser Wettbewerb werden nicht verhindert, einen Schutz für Beschäftigte und seriöse, tariftreue Unternehmen bietet sie nicht.

 

· Rubrik: Politik
 

Kommentare

 
anonym · Freitag 31. März 2006 · 18:29
Ich weiss ja nicht, aber bisher habe ich noch von keiner mit absoluter Mehrheit regierenden Landesregierung gehört, die einem Gesetzentwurf der Opposition zugestimmt hätte.

Und den Vorschlag von Seiten der PDS, zusätzliche Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen: "Chance für Behinderte", "Unternehmen bildet aus", "besondere Frauenförderung", ist ansich schon indiskutabel. Abgesehen vom Mindestlohn von 8,67 Euro pro Stunde. Wer soll das bezahlen? Der Steuerzahler aus dem Westen würde sich bedanken!

Thüringen besitzt zur Zeit die geringste Arbeitslosenquote aller östlichen Bundesländer, also scheinen die dort doch einen guten Job zu machen.
 
Lukas · Samstag 1. April 2006 · 10:10
Tja, 3.81 bzw. 4.32 sind keine tollen Löhne. Ich weiß. Aber gerade der Niedriglohnsektor würde im Falle eines Mindestlohnes wegbrechen, das versprech ich euch.

Ich sehe es übrigens als Schikane an, immer Beispiele aus dem Osetn anzuführen. Im Osten ist alles auch ein bisschen billiger. Die Mieten und und und ...
Beachtetet dies!

Außerdem: Mehr als AL und Wohngeld wird es wohl sein und deshalb lohnt sich die Arbeit. Und das ist Marktmechanismus ;)

Und in der Friseurbranche gibt es nunmal zu viel Angebot(womöglich auch zu teure) und wenig Nachfrage.
 
Waltraud Ramm · Samstag 1. April 2006 · 21:09
@anonym:
Bei den Vergabegesetzen geht es doch aber im Prinzip gerade darum, dass nur jene Firmen öffentliche Aufträge bekommen sollen, die Tariflöhne bzw. einen Mindestlohn bezahlen. Inwiefern würde das den "Steuerzahler im Westen" belasten?

@Lukas:
Es ging um einen Vorgang in Thüringen, über den hier berichtet wurde, und von daher wurde natürlich auf Löhne in Thüringen Bezug genommen. H&M, Generation P, eine internationale Organisation - das hatten wir hier auch schon, nicht nur "immer Beispiele aus dem Osten". Also bitte fühle dich nicht schikaniert ;-).

 
Marc · Sonntag 2. April 2006 · 00:25
Wenn Aufträge aus ÖFFENTLICHER Hand hoch bezahlt werden sollen, so geht das immer zu Lasten der Steuerzahler.
Und am sozialsten ist es immer noch zu sparen und Schulden abzubauen. Bravo.
Es ist sehr zu begrüßen, dass die thüringische Landesregierung haushält, so hat sie dann Geld für die wirklich wichtigen Sachen.
 
Angelika · Sonntag 2. April 2006 · 06:22
@Marc

Könntest du das präzisieren?

1. Zu Lasten welcher Steuerzahler und in welcher Höhe?

1. Was sind denn aus deiner Sicht die "wirklich wichtigen Sachen"?
 
Angelika · Sonntag 2. April 2006 · 06:30

@anonym

"Und den Vorschlag von Seiten der PDS, zusätzliche Kriterien bei der Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen: "Chance für Behinderte", "Unternehmen bildet aus", "besondere Frauenförderung", ist ansich schon indiskutabel."

Wieso indiskutabel? Was spricht dagegen?
 
anonym · Sonntag 2. April 2006 · 07:23
@anonym

Weil zusätzliche Regeln - insbesondere von dieser "gut gemeinten" Art - immer einen Haufen von zusätzlichen Umsetzungsvorschriften produzieren.

Was bedeutet "Chance für Behinderte"? Muss eine Quote erfüllt werden? Muss diese Quote branchenspezifisch festgelegt werden, weil ein Bewachungsunternehmen durchaus mehr Behinderten eine Chance geben kann, als ein Bauunternehmer? Ist die Quote übers Jahr zu erfüllen oder nur zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder der Vergabe, oder habe ich womöglich Pech gehabt, wenn einer meiner Behinderten gerade in Rente gegangen ist? Die Liste läßt sich beliebig fortsetzen und das auch für die Themen Berufsausbildung und Frauenförderung.

Letztendlich läuft alles wieder auf irgendwelche, willkürlichen Quotierung hinaus, die einzelne Unternehmer diskriminieren und die vermutlich wieder zu zusätzlichen Gerichtsprozessen führen. Das alles lähmt die Wirtschaft!

Manchmal denke ich, dass diese immer wieder neu erdachten und zusätzlichen Regelungen nur dazu da sind, noch mehr Verwaltungsaufwand zu produzieren und unternehmerischen Elan zu bremsen, um so der Wirtschaft schaden zu können. Frei nach dem Motto: Wenn wir schon die soziale Marktwirtschaft nicht abschaffen können, dann stellen wir halt so viele Regeln auf, bis keiner mehr Lust hat, Unternehmer zu werden/sein.
 
Angelika · Sonntag 2. April 2006 · 10:09
@marc

"Eine wichtige Sache ist u.a. ein vergabegesetz, dass Lohndumping und Ausgrenzung von benachteiligter Menschen verhindert.

@anonym

Unternehmen, die soziale Kriterien missachten, also keine Auszubildenden, behinderte Menschen, Ältere, Frauen mit Kindern, Alg II Empfänger nicht einstellen, sollen sanktioniert werden.
Natürlich muss die Größe und die Finanzlage des Unternehmens berücksichtigt werden. Genau diesen Gedanken habe ich der PDS (Katja Kipping) vermittelt, ob du es glaubst oder nicht.

Nun freut es mich riesig zu hören, dass die PDS vorgeschlagen hat, soziale Kriterien an die Vergabe zu knüpfen.

Denn immer mehr Unternehmer bzw. Arbeitgeber (auch der Wohlfahrtsverbände) grenzen diese aus dem Arbeitsleben aus. Der Mensch spielt kaum noch eine Rolle, sondern der finanzielle Aufwand und leider zu große Vorurteile gegenüber bestimmten Gruppen. Und wer meine Kommentare gelesen hat, der kennt meine Einstellung. Anonym, wir haben ja schon häufiger "gestritten". (Meine ich nicht negativ. Denn meine Gegner grenze ich im Dialog auch nicht aus, solange er nicht persönlich beleidigend wird. Es kommen ja auch Gedanken, Wissen, das mir wiederum nützlich ist und über das ich nachdenken kann.)

Weil das mittlerweile über viele Jahre so ist, die Ausgrenzung und damit Diskriminierung bestimmter Gruppen (Alg II-Empfänger sind überwiegend die o.g. Gruppen, nicht alle) - ich weiß das konkret durch meine berufliche Tätigkeit - müssen Regeln, auch wenn sie Arbeit machen, getroffen werden. Wie sollte man sonst eine weitere Ausgrenzung verhindern? Freiwillig tun es viele Unternehmen, ja leider tendenziell auch Wohlfahrtsverbände nicht. Oder ändern sie bzw. auch Sie mal ihre harte einseitige ökonomische Einstellung und werden sozialer? "Willkürlich" sind die Regeln nicht, im Gegenteil sehr vernünftig überlegt. Und wer will ernsthaft der Wirtschaft schaden? Nein, niemand, aber sie wieder neu beleben und sozialer gestalten, auch mit weniger finaziellen Aufwand von staatlicher Seite. Das heißt eben nicht: Mehrung der Schulden des Staatshaushaltes. Das müßten doch gerade Sie vbegrüßen?

"„Tariftreue-, Mindestlohn und Vergabegesetz seien ‚Antworten von vorgestern‘ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Thomas Kretschmer mit Verweis auf eine CDU-Entschließung."
Und eine solche Partei nennt sich christlich. Christlich, das ist doch nur noch eine Farce.

Und finanzschwache Handwerksbetriebe bekommen ja, wenn sie ältere oder behinderte Arbeitnehmer einstellen, finanzielle Unterstützung durch z.B. Lohnkostenhilfe. Und noch andere Finanzhilfen.





 
Angelika · Sonntag 2. April 2006 · 10:22
@anonym & Marc

Ein Vergabegesetz hat doch nur Vorteile: Denn
mehr arbeitsfähige Menschen, behinderte Menschen, Frauen, Ältere von denen viele Alg2-Empfänger sind, kämen wieder in Arbeit und erhielten im Mindesten einen Mindestlohn, ich hoffe mindestens 7,50 EUR, Auszubildende einen Aubildungsplatz, dann entlastet dies doch die Staatskasse und damit auch den Steuerzahler. Ganz im Gegenteil: Mehr Steuerzahler kommen hinzu.
 
anonym · Sonntag 2. April 2006 · 15:10
@Angelika

"Unternehmen, die soziale Kriterien missachten, also keine ... einstellen, sollen sanktioniert werden.
Natürlich muss die Größe und die Finanzlage des Unternehmens berücksichtigt werden."

Und was für ein Regelungswirrwar soll dabei nun herauskommen? Sie müssen für jede Kleinigkeit Quoten (Frauenquote, Azubiquote, ...) und Grenzen (Unternehmensgröße, Gewinn, ...) festsetzen. An Begründungen für den einen oder anderen Wert wird sicherlich kein Mangel herrschen, aber im Ergebnis werden sie nur die wirtschaftliche Aktivität des kleinen Unternehmers um die Ecke behindern, der sich durch das Regeldickicht kämpfen muss und keine Zeit mehr für seine eigentliche Arbeit hat.

"Genau diesen Gedanken habe ich der PDS (Katja Kipping) vermittelt, ob du es glaubst oder nicht.

Nun freut es mich riesig zu hören, dass die PDS vorgeschlagen hat, soziale Kriterien an die Vergabe zu knüpfen."

Das freut mich für Sie, auch wenn ich Frau Kipping nicht kenne. Einen Moment auf den man selbst Stolz sein kann, weil man etwas bewirkt hat, möchte man nicht missen.

"... müssen Regeln, auch wenn sie Arbeit machen, getroffen werden. Wie sollte man sonst eine weitere Ausgrenzung verhindern? Freiwillig tun es viele Unternehmen, ja leider tendenziell auch Wohlfahrtsverbände nicht. Oder ändern sie bzw. auch Sie mal ihre harte einseitige ökonomische Einstellung und werden sozialer?"

Ich verstehe leider nicht, wie sie durch die zusätzlichen Regeln die Ausgrenzung einiger Personengruppen verhindern wollen bzw. was das ganze Gesamtgesellschaftlich bewirken.

Wenn ich eine Position x habe, die ich mit zwei Personen y und z besetzen kann. Y ist behindert, z nicht und meine Behindertenquote ist nicht erfüllt, dann stelle ich y ein und diskriminiere damit indirekt z, der nun arbeitslos bleibt. Zur Verbesserung der Arbeitslosenquote habe ich durch diese zusätzlichen Regeln keinen einzigen Beitrag geleistet. Sie haben nur die Bürokratie verstärkt.

Bei 5 Millionen Arbeitslosen sollten die Unternehmen die Chance haben, die leistungsfähigsten Arbeitnehmer einzustellen und nicht auch noch "soziale" Kriterien berücksichtigen müssen. Wenn die Arbeitslosenquote bei 3,5% liegt, kann man über solche Dinge gerne nachdenken.

"Und finanzschwache Handwerksbetriebe bekommen ja, wenn sie ältere oder behinderte Arbeitnehmer einstellen, finanzielle Unterstützung durch z.B. Lohnkostenhilfe. Und noch andere Finanzhilfen."

Und wieder mehr Bürokratie und einen monetären Verschiebebahnhof dazu, ... Den gleichen Effekt würden Sie vermutlich auch erzielen, wenn man Bürokratie abbaut. Z. B. das Kündigungsschutzgesetz streicht.

Laut einiger Aussagen hier im Forum (insbesondere von linker Seite), hat eine Streichung keinerlei Wirkung auf die Arbeitslosigkeit. Ergo auch keinen negativen Einfluss. Wozu dann das Gesetz?

So könnte zumindest jeder Unternehmer auch mal wieder ältere Mitarbeiter mit Erfahrung einstellen und müßte nicht bangen, seine jungen Kräfte freisetzen zu müssen, wenn es mal wirtschaftlich Bergab geht.

"Ein Vergabegesetz hat doch nur Vorteile: Denn mehr arbeitsfähige Menschen, behinderte Menschen, Frauen, Ältere von denen viele Alg2-Empfänger sind, kämen wieder in Arbeit und erhielten im Mindesten einen Mindestlohn, ich hoffe mindestens 7,50 EUR, Auszubildende einen Aubildungsplatz, dann entlastet dies doch die Staatskasse und damit auch den Steuerzahler. Ganz im Gegenteil: Mehr Steuerzahler kommen hinzu."

Wieso haben bei einem Vergabegesetz mehr Menschen Arbeit? Die Auftragsmenge und die damit anfallende Arbeitsmenge bleiben doch gleich. Nur die Auftragsvergabe wird reglementiert. Ob nun auf einer Position ein Single, ein Familienvater, ein ehemaliger Alg-II-Bezieher oder eine alleinerziehende Frau sitzt, ist doch prinzipiell egal. Eine Person besetzt die Stelle und hat Arbeit, die anderen nicht. Wo kommen denn die zusätzlichen Steuerzahler her?

Und wenn dann auch noch ein Mindestlohn gezahlt werden muss, dann kann sich der Staat für die selbe Menge Steuergeld nur eine geringere Arbeitsmenge einkaufen. Was wird davon wohl die Folge sein?

Die einzige Möglichkeit aus diesem Dilemma bleibt der von mir schon häufig angesprochene Bewusstseinswandel in allen Teilen der Bevölkerung: Großzügigkeit auf der einen und weniger Ansprüche plus Leistungswille auf der anderen Seite. Dauer: ca. 15-20 Jahre.
 
Jessica · Sonntag 2. April 2006 · 17:10
Mir ist grad der Gedanke gekommen, warum es nicht neben einem Mindestlohn von 9,00 EUR auch eine Lohngrenze bei 20,00 EUR bis maximal 30,00 EUR geben soll??



 
anonym · Sonntag 2. April 2006 · 17:31
@Jessica

Würden die Leute, die wirklich mehr Wert sind, dann nicht ihr Glück im Ausland versuchen?

Herr Ackermann würde dann vielleicht den Konzernsitz der Deutschen Bank in sein Heimatland, die Schweiz, verlegen.

In unserem Unternehmen (Konzernzentrale) wird zur Zeit ein externer Berater (Selbständiger) beschäftigt, der mehr als 120 Euro pro Stunde verdient. Meinen Sie, den könnten wir mit einem solchen Gesetz auf unter 40 Euro drücken?

Was meinen Sie, warum die guten Leute aus der DDR abhauen und in den Westen wollten und warum dann die Mauer gebaut werden mußte?
 
Clausewitz · Sonntag 2. April 2006 · 17:35
@ Jessica
"Mir ist grad der Gedanke gekommen, warum es nicht neben einem Mindestlohn von 9,00 EUR auch eine Lohngrenze bei 20,00 EUR bis maximal 30,00 EUR geben soll??"

So ein Vorschlag ist denke nicht umzusetzten! Abgesehen das er absolut ungerecht ist, würde er nur zu erhöhter Abwanderung ausgebildeter Arbeitskräfte führen. Warum soll ich nach meinem Studium hier für 20 euro arbeiten, wenn ich in allen anderen Industriestaaten sehr viel mehr verdienen kann?
Oder warum sollte ich überhaupt studieren oder mich weiterbilden? immerhin kostet das ganze ja auch geld....
 
Sina · Sonntag 2. April 2006 · 21:11
"Was meinen Sie, warum die guten Leute aus der DDR abhauen und in den Westen wollten und warum dann die Mauer gebaut werden mußte?"

Sicher nicht wegen der Lohnhöhe.
 
anonym · Montag 3. April 2006 · 08:12
@Sina

"Sicher nicht wegen der Lohnhöhe."

So? Sicherlich war der wichtigste Grund die Freiheit (1. politisch Freiheit, 2. Reisefreiheit und 3. wirtschaftliche Freiheit).

Die festgeschriebene Lohnhöhe und die festgelegten Lohnabstände zu den anderen Berufsgruppen bildeten also einen Teilaspekt für die gut ausgebildeten jungen Leute in den Westen zu fliehen.

Wenn also in die Deutschland die Lohnhöhe auf 20-30 Euro pro Stunde als Maximum begrenzt wird, dann ist wieder die Freiheit bedroht und man wird sich überlegen müssen, wie man die guten Leute im Lande hält.
 
Marc · Montag 3. April 2006 · 10:47
Ein Punkt noch zu dem 11,9 Millionen Lohn von Ackermann:
Warum beschwert sich denn keiner bei Schuhmacher, Ballack und Kahn? 11,9 Millionen sind doch Peanuts für die. Und wo bleibt deren soziale Verantwortung? Wieviele Arbeitsplätze bieten sie der Gesellschaft? (nur mal so am Rande)
 
Christoph Frank · Montag 3. April 2006 · 11:04
@Marc
was willst du eigentlich? du schreibst immer nur dagegen und weisst auf angebliche gedankenfehler hin. natürlich ist es verwerflich, wenn michael schumacher seinen wohnsitz in die schweiz verlegt und dort seine 'steuern' bezahlt. leider kommt das in der öffentlichkeit nicht wirklich an. fakt ist aber, dass er sich aus der verantwortlichkeit für den deutschen staat gezogen hat. ich würde es richtig finden, wenn ihm dafür auch die deutsche staatsbürgerschaft entzogen würde. wer die deutsche staatsbürgerschaft hat , sollte auch hier seine steuern bezahlen und verantwortung für 'sein' land übernehemen.
 
Rolf Düber · Montag 3. April 2006 · 14:13
Anmerkungen eines Mitinitiators der Initiative für ein Tariftreue-, Mindestlohn- und Vergabegesetz in Thüringen:

Zunächst einmal sind Vergabegesetze nichts neues. In acht Bundesländern, auch im CSU-regierten Bayern, aber auch im Ausland existieren Vergabegesetze. Bei öffentlichen Aufträgen werden Steuergelder eingesetzt, die sinnvoll und sozial verantwortungsvoll ausgegeben werden sollten.
Die bestehenden Regelungen zur Vergabe wie die VOB/VOL/VOF und die entsprechende Thüringer Richtlinie haben in Thüringen nicht verhindert, dass immer noch Aufträge an den billigsten Bieter vergeben werden. Die Folge: ruinöser Wettbewerb und Lohndumping - das räumen selbst die Arbeitgeber(-verbände) ein.

Das dieser Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Beschäftigten über Unterbietungskonkurrenz bei den Löhnen ausgetragen wird, ist Ziel des Tariftreue-/Vergabegesetzes. Da es allerdings auch nicht existenzsichernde Tariflöhne gibt, haben wir die Forderung nach tariflicher Entlohnung, mindestens aber 8,57 €/Std. bzw. 1.500 €/Monat unterstützt. Nur so ist sichergestellt, dass sich das wirtschaftlichste Angebot bzgl. der Qualität beim Produkt bzw. bei der Dienstleistung durchsetzt. Billiglohnbetriebe würden nicht weiterhin die seriösen, tariftreuen Unternehmen unterbieten können.

Die Bieter, die sozialpolitische Belage erfüllen werden nur dann bevorzugt, wenn ansonsten gleiche Angebote vorliegen - das ist keine Diskriminierung.
In Thüringen kommen fast 40 % der Unternehmen ihrer Verpflichtung Behinderte einzustellen nicht nach. Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung sind die Folge. Wer Benachteiligte aus dem Arbeitsleben ausgrenzt grenzt sich selbst aus.

Durch eine Vergabegesetz ist auch keine ausufernde Bürokratie zu erwarten: das Gesetz in Niedersachsen erfordert gerade mal ein DIN-A4-Blatt.

Mehrkosten für die Auftraggeber sind langfristig nicht zu erwarten, da die Vergabe an Billiganbieter nicht selten im Nachhinein durch unsachgemäße Ausführung oder Insolvenzverfahren Mehrkosten verursacht. Höhere Löhne bedeuten auch höhere Einnahmen bei der Steuer und den Sozialkassen. Ein Vergabegesetz wäre so auch ein Beitrag zur Stabilisierung des Thüringer Landeshaushaltes.

Tariftreue, Mindestlohn und Vergabegesetz sind Instrumente, die dem Markt die notwendigen Leitplanken geben. Ohne faire Regeln geht es nicht auch nicht beim Straßenverkehr. Ein sozial grenzenloser Markt, olympiareife Kernbelegschaften und eine Lohnspirale nach unten, die bei Vollzeitarbeit nicht existenzsichernd ist haben keine Zukunft.
 
Jessica · Montag 3. April 2006 · 23:10
@Sina

zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung war ich fast 5 Jahre jung und mir war bisher nicht bekannt, dass es tatsächlich eine Lohngrenze gegeben hat. (Danke, für den Hinweis.)Meine Frage zur Lohngrenze sollte vielleicht deshalb nicht allzu ernst genommen werden.

@ Angelika
Toller Beitrag :)

Es gibt in Deutschland viele behinderte Menschen, die Arbeitswillen haben. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass ein Behinderter nie mit unter 7,50 € auskommen könnte (Aufgrund der Selbstkostenbeteiligung Medikamente, Reha o. ä.). Beziehungsweise Unternehmer schrecken aufgrund des Kündigungsschutzes etc. zurück.
 
Angelika · Dienstag 4. April 2006 · 10:41
@Jessica
Danke :) Ganz sicher ist selbst ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro nicht das gelbe vom Ei. Aber eben ein Anfang und über weitere wichtige Inhalte kann man diskutieren und einbringen.

@anonym
bezüglich: Regelungswirrwar

Muss doch nicht sein, können so einfach ;-) formuliert werden, dass sie für jeden Unternehmer verständlich sind. Ihre Probleme verstehe ich nicht ganz. Und die sozial wichtige Qoutenfrage ist keine "Kleinigkeit" und sicher auch zunächst nicht einfach in der Handhabung im Einzelnen. Über geeignete Formen muss natürlich nachgedacht werden. Machbar ist es sicher. Aus Zeigründen bin ich im Moment nicht dazu in der Lage. Muss eine Antwort auf diese durchaus wichtige Frage auf später verschieben. Wie stehts mit Ihnen? Vielleicht haben Sie einen positiven und klugen Vorschlag, der nicht nur ablehnend ist?

Das Argument "Bürokratie" scheint mir etwas überstrapaziert zu werden, hat nicht immer mit einen real nachvollziehbaren rationalen Bezug.

"Bei 5 Millionen Arbeitslosen sollten die Unternehmen die Chance haben, die leistungsfähigsten Arbeitnehmer einzustellen und nicht auch noch "soziale" Kriterien berücksichtigen müssen.

Bitte entschuldigen Sie, aber dieses Argument wirkt auf mich "sozialdarwinistisch". Und das finde ich bedenklich.

"Wenn die Arbeitslosenquote bei 3,5% liegt, kann man über solche Dinge gerne nachdenken."

Das Nachdenken darüber ist kein Luxus, sondern zwingende Notwendigkeit. Entlastet auch den Staatshaushalt.

"Wieso haben bei einem Vergabegesetz mehr Menschen Arbeit? " Ich denke, dass dabei auch der Gedanke war, mehr und nicht weniger Menschen wieder in Arbeit zu bringen.

Schließlich denken wir - und ich hoffe auch Sie - darüber nach, wie mehr Arbeitsplätze geschaffen und nicht noch mehr abgebaut werden.

Und was ihr Argument der "Auftragsmenge" betrifft: Umso mehr Aufträge, umso mehr Arbeitskraft wird benötigt. Oder wollen sie die Arbeit einer immer geringeren Zahl an Arbeitnehmern aufhalsen? Ist das - auch wirtschaftlich betrachtet - letztendlich klug? Ich meine nicht! Das hat doch, wenn man sich die Gesundheitsstatistik anschaut, auch gesundheitliche Folgen. (Na gut, sei denn man will Gesundheits- und Chemiekonzerne wirtschaftlich unterstützen. - Aber die sind wiederum auf Menschen angewiesen, die ihre Produkte auch bezahlen können. Und von denen wird es immer weniger geben, wenn die Art ihrer Wirtschaftslogik immer mehr in den Vordergrund rückt. Wäre ein Teufelskreislauf!)

"Ich verstehe leider nicht, wie sie durch die zusätzlichen Regeln die Ausgrenzung einiger Personengruppen verhindern wollen bzw. was das ganze Gesamtgesellschaftlich bewirken."

Ich schon, aber Sie haben insofern recht, dass in erster Linie die eigene Einstellung und Logik (oder "Unlogik") entscheidend ist. Methoden, unfeine, gibt es genug, die Ausgrenzung bewirken können. Aber klare Regeln erschweren eine Ausgrenzung im Mindesten. Da sind wir uns doch einig?
 
Angelika · Dienstag 4. April 2006 · 11:24
@anoym

Ach ja, ich vergaß noch zu sagen: Den sozialen finanzschwachen klein/mittelständischen Unternehmen, die gute Arbeit leisten, aber aus diversen Gründen vom Markt gedrängt werden, nur denen kann geholfen werden durch Lohnzuschüsse für Arbeitnehmer, die sie einstellen. Die anderen aber nicht, meine ich so auch bezüglich des Themas "Vergabekriterien".

PS: Entschuldigt Rechtschreibfehler etc. Kann nur nebenbei hier schreiben. Hab ansonsten vile zu tun.
 
anonym · Donnerstag 6. April 2006 · 20:03
@Angelika
"bezüglich: Regelungswirrwar
Muss doch nicht sein, können so einfach ;-) formuliert werden, dass sie für jeden Unternehmer verständlich sind. Ihre Probleme verstehe ich nicht ganz. Und die sozial wichtige Quotenfrage ist keine "Kleinigkeit" und sicher auch zunächst nicht einfach in der Handhabung im Einzelnen."

Ein Formular wäre auch sicherlich auch kein Problem, aber mittlerweile müssen Unternehmer schon zahlreiche Formulare (auch anders gelagerte) ausfüllen, da ist jedes zusätzliche Blatt ein Zettel zu viel.

Für mich sind "soziale" Quoten auch keine wichtigen Quoten. Wenn Sie einen Menschen durch eine "soziale" Quote bevorzugen, strafen Sie auf der anderen Seite immer einen anderen Menschen ab, der außen vor bleibt. Haben Sie sich über diese Form der Diskriminierung schon einmal Gedanken gemacht? Ist diese Art der Diskriminierung sinnvoll? Wünschenswert?

""Wieso haben bei einem Vergabegesetz mehr Menschen Arbeit?" Ich denke, dass dabei auch der Gedanke war, mehr und nicht weniger Menschen wieder in Arbeit zu bringen.

Schließlich denken wir - und ich hoffe auch Sie - darüber nach, wie mehr Arbeitsplätze geschaffen und nicht noch mehr abgebaut werden."

Ein Auftrag für x Personentage wird vergeben. Wer die Arbeit erledigt ist egal, also wird dadurch doch kein einziger zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen. Vermutlich vergessen Sie bei Ihren Überlegnungen, dass bei der Bevorzugung "sozialer" Unternehmen, die "unsozialen" Unternehmen diskriminiert werden und dort Arbeitsplätze verloren gehen.

"Und was ihr Argument der "Auftragsmenge" betrifft: Umso mehr Aufträge, umso mehr Arbeitskraft wird benötigt."

Ein Vergabegesetz regelt nur, wer die Arbeit macht und nicht, dass es plötzlich mehr Arbeit gibt.

Ihre Argumentation erinnert mich ein wenig an ein Bild aus dem Projektmanagement:
Ist-Situation A, Soll-Situation B, dazwischen das totale Chaos und der Projektmanager erklärt "... und hier geschieht ein Wunder!".
 

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