In den Tarifverhandlungen für den nordrhein-westfälischen Einzelhandel gibt es eine Einigung. Zudem wurde ein Mindestlohn vereinbart. In der Mitteilung heißt es:
„Bis zuletzt hatte es Auseinandersetzungen um die von ver.di geforderte gleiche altersunabhängige Entlohnung für Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung gegeben. Hier schlossen ver.di und der Handelsverband einen Kompromiss, wonach es für diese Beschäftigtengruppe nur noch eine Entgeltgruppe gibt.
Der Mindestlohn im nordrhein-westfälischen Einzelhandel würde danach 8,50 Euro im 1. Tätigkeitsjahr, 9 Euro im zweiten und 9,50 Euro im dritten Jahr betragen. Alle Beschäftigten behalten ihren bisherigen Besitzstand, soweit die Gehälter darüber liegen. Nach dem 3. Tätigkeitsjahr gelten für die Beschäftigten dann die Tarifgruppen für gelernte Tätigkeiten. ‚Das bietet besonders den jungen Angestellten schnellere Aufstiegschancen‘, sagte ver.di-Verhandlungsführerin Lieselotte Hinz.“







