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Mindestlohn-Tour 2007
ARM TROTZ ARBEIT
Die Sendung zur Arbeit
Abstimmung

Welche Höhe soll ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland haben?

  • 6,00 Euro
  • 7,50 Euro
  • 9,00 Euro
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Befürworter

 
Montag 23. Januar 2012

Initiative für gesetzlichen Mindestlohn eingereicht Schutz und Würde für alle Arbeitnehmenden

Die Unia meldet:

„Die Unia hat heute zusammen mit den anderen SGB-Gewerkschaften die Volksinitiative ‚Für den Schutz fairer Löhne‘ eingereicht. Die Initiative, welche einen gesetzlichen Mindestlohn von 4000 Franken fordert, löste während der Unterschriftensammelung in der breiten Bevölkerung ein ausserdordentlich positives Echo aus.

Die Gewerkschaften des SGB haben heute bei der Bundeskanzlei in Bern mehr als 111’000 Unterschriften für die Initiative ‚Für den Schutz fairer Löhne‘ eingereicht. ‚Hunderte von Unia-Aktivisten und Aktivistinnen haben im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte dieser Unterschriften gesammelt. Das ist eine grosse Leistung im Kampf um anständige Löhne‘, erklärte Unia-Geschäftsleitungsmitglied Vania Alleva anlässlich der Einreichung.

Angesichts des fast durchwegs positiven Echos, welches die Unterschriftensammlung auf der Strasse ausgelöst hat, zeigte sich Alleva im Hinblick auf die in etwa drei Jahren anstehende Volksabstimmung optimistisch: ‚Die Leute haben genug davon, dass sich die Abzocker Millionensaläre und Phantasie-Boni leisten, während hunderttausende von Arbeitnehmenden kaum genug verdienen um zu überleben.‘

Tatsächlich verdienen in der Schweiz 400’000 Arbeitnehmende weniger als 4000 Franken für einen Vollzeitjob – zu wenig, um sich und der Familie ein Leben in Würde sichern zu können. Davon arbeiten 50‘000 alleine im Verkauf und etwa noch einmal so viel in der Industrie. Zwei Drittel von ihnen sind Frauen. Zum Teil sind auch Löhne von 3000 Franken und weniger Realität, so etwa in Boutiquen, Schuhläden, Kiosken, Tankstellenshops oder auch in der Verpackungsindustrie oder in der Tessiner Uhrenindustrie.

Die Mindestlohninitiative setzt dieser Ungerechtigkeit ein Ende. Sie stärkt einerseits das bestehende System der Gesamtarbeitsverträge mit allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen. Und mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 4000 Franken im Monat (bei 42 Wochenarbeitsstunden) schliesst sie die Lücke dort, wo sich die Arbeitgeber weigern, einen GAV abzuschliessen, so z.B. im Verkauf oder bei den Gärtnerei betrieben. ‚Arbeit muss sich lohnen und jede Arbeit verdient einen gerechten Lohn‘, erklärte Alleva, und weiter: ‚Die Initiative schützt die Arbeitnehmenden vor Lohndumping, sorgt für eine gerechtere Verteilung der Löhne und sichert die Würde aller Arbeitnehmenden.‘“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Donnerstag 15. Dezember 2011

Ostsee-Zeitung zum Mindestlohn: Gewerkschaften erhöhen Druck auf Unions-Länder

Die Ostsee-Zeitung meldet:

„(ots) - Rostock. Der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Franz-Josef Möllenberg hat die unionsgeführten Bundesländer aufgefordert, im Bundesrat für einen flächendeckenden Mindestlohn von ‚8,50 Euro die Stunde mindestens‘ zu stimmen. Ein entsprechender Vorschlag der Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und Rheinland-Pfalz wird am Freitag in die Länderkammer eingebracht. Möllering sagte der ‚Ostsee-Zeitung‘

‚Jetzt kann die CDU zeigen, wie ernst sie es wirklich mit dem Mindestlohn meint. Auf ihrem Parteitag in Leipzig hat sie sich mit viel öffentlichem Tamtam für eine Lohnuntergrenze ausgesprochen. Das war nur eine politische Nebelkerze, ein Mindest-Placebo.‘ Eine Zustimmung zur Bundesratsinitiative für einen Mindestlohn mit einer unabhängigen Kommission, ‚Low-Pay-Commission‘, die über die Höhe des Mindestlohnes befinde, „würde vieles gerade rücken“, meinte der NGG-Chef. Er nannte den Vorschlag der drei Länder ‚fair, ausgewogen und logisch‘. Die CDU hatte Mitte November auf dem Parteitag in Leipzig für die Einführung von allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenzen in jenen Bereichen gestimmt, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Montag 28. November 2011

ver.di legt Grundpositionen für Mindestlohn im Einzelhandel fest

ver.di: meldet:

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat ihre Grundpositionen für einen Mindestlohn im Einzelhandel beschlossen. Die eigens dafür gebildete Tarifkommission trat am 25. November erstmals zusammen. Ziel ist die Vereinbarung eines Mindestlohn-Tarifvertrages zwischen ver.di und dem Handelsverband Deutschland (HDE), der die Mindestentgelte im Einzelhandel für alle Unternehmen der Branche verbindlich regelt.

‚Es ist beschämend, dass 12 Prozent der Beschäftigten im deutschen Einzelhandel für weniger als fünf Euro die Stunde arbeiten müssen‘, sagte Stefanie Nutzenberger, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Handel. Wer Tag für Tag hart arbeite, um sich und seine Familie zu ernähren, habe Respekt vor dieser Leistung verdient. Stattdessen seien immer mehr Beschäftigte gezwungen, ergänzend Hartz-IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

‚Ein Mindestlohn-Tarifvertrag kann hier eine gute Basis für menschenwürdigere Arbeit in der Branche schaffen‘, betonte Nutzenberger.

Hinzu komme, dass Unternehmen versuchten, sich durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Diesem Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Gleichzeitig stabilisiere die Einführung eines Branchenmindestlohnes die Flächentarifverträge.

Die Detailforderungen werden nun in den regionalen Tarifkommissionen des Einzelhandels diskutiert, wobei die Mindestentgelthöhe an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden soll. Nach Abschluss der Diskussionen werden die Verhandlungen mit dem Handelsverband aufgenommen, sofern die Arbeitgeber vorab sicherstellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeit erfüllt sind. Damit ein Mindestlohn-Tarifvertrag für alle Unternehmen der Branche allgemein verbindlich erklärt werden darf, müssen die tarifgebundenen Unternehmen mehr als 50 Prozent der unter den Tarifvertrag fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 

Freitag 11. November 2011

Eine schreiende Ungerechtigkeit

Leserbrief von Rudolf Hochenauer.

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Freitag 11. November 2011

ver.di: Einführung eines allgemeinen Mindestlohns ist überfällig

ver.di meldet:

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat erneut an die im Bundestag vertretenen Parteien appelliert, rasch einen allgemeinen Mindestlohn einzuführen. ‚Der Mindestlohn ist überfällig, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am 10. November 2011 in Berlin. ‚Wir brauchen in der Bundesrepublik einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde‘, betonte Bsirske. Dies entspreche einerseits dem Durchschnitt der Mindestlöhne in unseren westeuropäischen Nachbarstaaten, andererseits werde damit lediglich ein Niveau von knapp über 40 Prozent des Durchschnittslohns in Deutschland erreicht. Derzeit erhielten in der Bundesrepublik rund sechs Millionen Menschen Löhne unter 8,50 Euro, 1,2 Millionen Beschäftigte bekämen sogar weniger als 5 Euro.

Entscheidend für den Erfolg eines allgemeinen Mindestlohns sei zudem, dass der Gesetzgeber diesen für alle Branchen bundesweit verpflichtend mache. ‚Wer eine allgemeine Lohnuntergrenze nur für tariflose Bereiche vorsieht, grenzt die Beschäftigten aus, die schon jetzt weniger verdienen. Und er lädt Arbeitgeber, die den Mindestlohn boykottieren wollen, geradezu dazu ein, mit Scheingewerkschaften Gefälligkeitstarifverträge zu schließen, um den Mindestlohn zu untertunneln‘, warnte Bsirske. Nach der erstmaligen Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns solle eine paritätisch besetzte Kommission aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern jährlich über eine Anpassung der Lohnuntergrenze beraten und entsprechende Empfehlungen für den Gesetzgeber erarbeiten.

Die EU-Kommission hatte bei der Einführung eines Mindestlohns in Rumänien 2008 ausdrücklich die damals festgelegte Höhe kritisiert, weil die Regierung nicht das im Zuge des EU-Beitritts versprochene Niveau von 60 Prozent des Durchschnittslohns festgesetzt hatte, sondern lediglich 30 Prozent.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Dienstag 1. November 2011

Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

ver.di meldet:

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Bundesarbeitsministerium nunmehr zum dritten Mal die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages für die Entsorgungsbranche verordnet hat.

Damit hat jeder Beschäftigte in Entsorgungsunternehmen ab dem 1. November Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,33 Euro. Für rund 20.000 Beschäftigte der Branche bedeutet dieses zusätzlich zu der allgemeinverbindlichen Absicherung eine Lohnsteigerung. ver.di hatte bereits im Sommer gemeinsam mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft) einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt.

Dieser wurde jedoch vom FDP-geführten Wirtschaftsministerium zeitlich verzögert, so dass es in der Zeit von September bis Oktober zu einer mindestlohnfreien Zeit kam. Insbesondere Zeitarbeitsfirmen nutzten dieses, um ihren Beschäftigten wieder einen geringeren Stundenlohn zu zahlen.

‚Jeder fünfte Arbeitnehmer in der Entsorgungsbranche erhält durch die neue Verordnung mehr Geld, ob Straßenreiniger, Sortierkraft, oder Müllwerker, niemand muss zukünftig für einen niedrigeren Lohn arbeiten‘, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott.

Der Mindestlohn habe bereits für eine gewisse Entzerrung des Wettbewerbes gesorgt und damit positive Signale gesetzt, die jedoch noch nicht ausreichend seien, so Ott weiter. ver.di setze sich beispielsweise dafür ein, dass durch die Vereinbarung eines weiteren Mindestlohnes für Fahrer in der Branche tarifgebundene Unternehmen bessere Chancen bei der Vergabe von Aufträgen erhalten.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Montag 31. Oktober 2011

Mindestlohnrat (MIRA)

Bereits im März 2006 machten ver.di und NGG einen Vorschlag für einen nationalen Mindestlohnrat. Der Vorschlag im Original:

Mindestlohnrat (MIRA)

Zur Einführung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes wird ein unabhängiger nationaler Mindestlohnrat eingerichtet. Dieser Rat ist beim Bundesminister für Arbeit angesiedelt. Dessen Mitglieder werden vom Bundesarbeitsminister berufen.

Die Tarifvertragsparteien werden an der Einführung und Erhöhung des Mindestlohnes beteiligt und entsenden Vertreter in den Mindestlohnrat (MIRA). Bei der Nominierung der VertreterInnen wird eine geschlechterparitätische Besetzung berücksichtigt.

  1. Zusammensetzung des Mindestlohnrates

• 2 VertreterInnen, die von den Gewerkschaften entsandt werden

• 2 VertreterInnen, die von den Arbeitgeberverbänden entsandt werden

• 2 WissenschaftlerInnen, die nicht gegen das Votum der Gewerkschaften berufen werden können

• 2 WissenschaftlerInnen, die nicht gegen das Votum der Arbeitgeberseite berufen werden können

Der Vorsitz des Rates könnte entweder roulieren und der/die Vorsitzende( r ) ein Doppelstimmrecht haben oder ein(e) Vorsitzende (r) könnte auf Vorschlag des Mindestlohnrates durch den Bundesarbeitsminister ernannt werden.

Zur Unterstützung und Koordination des Mindestlohnrates wird ein Sekretariat eingerichtet. Das Sekretariat wird mit den entsprechend notwendigen personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet.

  1. Aufgaben des Mindestlohnrates

Der Mindestlohnrat unterbreitet regelmäßig Vorschläge über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes. Er berücksichtigt dabei die Bruttolohnentwicklung in den Tarifbereichen.

Ziel der regelmäßigen Anpassung ist mindestens die Sicherung der Realeinkommen der Beschäftigten sowie deren Teilhabe an der gesamtgesellschaftlichen Produktivitätsentwicklung. Die Entscheidung über die Vorschläge des Mindestlohnrates trifft die Bundesregierung.

Die Aufgaben und die Zielsetzung des Mindestlohnrates werden im Gesetz über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes beschrieben und damit auch der Rahmen für die Tätigkeit des Rates abgesteckt. Der Mindestlohnrat berät und unterstützt die Bundesregierung bei der Festsetzung und bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes.

Das erklärte Ziel des Mindestlohnrates ist es, ein Mindesteinkommen in einer Höhe zu erreichen, die für eine Vollzeit-Erwerbsperson und ein Kind die eigenständige Existenzsicherung oberhalb der sogenannten Armutsgrenze (50 Prozent des Bruttodurchschnittseinkommens) ermöglicht. Ohne die wirtschaftliche Entwicklung zu gefährden, soll der Mindestlohn soll so lange überproportional angehoben werden, bis dieses Ziel erreicht ist.

Der Mindestlohnrat untersucht regelmäßig die Entwicklung des Niedriglohnsektors. Er begleitet die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes durch Gutachten, in denen die Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Einkommensentwicklung, die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und auf die Wettbewerbssituation der betroffenen Wirtschaftszweige und Unternehmen analysiert werden. Der Mindestlohnrat kann auch entsprechende Gutachten in Auftrag geben. Diese Berichte und Gutachten sind zu veröffentlichen.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Kommentare
Alexander
09. September 12:40

Gesetzlicher Mindestlohn Ich bin für den Gesetzlichen Mindestlohn. Denn ich arbeite momentan fürweiter...

Felicitas
31. August 22:43

Die Zeiten ändern sich und die Meinungen offenbar auch! Erfreulich! Hoffentlich versandet das Thema weiter...

Martin Kolbe
18. August 21:34

ich bin Gehörlose und Behinderten (links Schulter problem seit 2011 unfall in Haus)ich habe Holzbearweiter...

jermaine
17. August 18:54

Sehr toole Aktion. Ich bin selbst seit geraumer Zeit Leiharbeitnehmer und merke langsam immer ...weiter...

Alexander
15. August 10:19

Ja bitte 8,50 € Brutto die std. und man müste nicht wie ich Momentan mit 5,74 € Brutto arbeiten. weiter...

Carola
10. August 12:43

Ich bin als Berufseinstiegsbegleiter tätig es wurde gesagt das ab 01.08.2011 der Mindestlohn 2075,weiter...

Kommentar zu:
Leo Mahr
03. August 21:33

Den Diskussionen über Mindestlöhne, Minijobs, Scheinselbständigkeit, Missbrauch der legalen Zeitarbeweiter...

Marco Schäfer
03. August 20:55

Hallo, ich bin eigentlich gerade auf der Suche wegen den Mindestlohn. Naja wie ich hier entnehmen ...weiter...

Kommentar zu:
Henrike D.
27. Juli 14:55

Eine ganz traurige Entwicklung. In den USA ist dieses Vorgehen ja leider auch normal. Ich kannte ...weiter...

Günther Schulz
20. Juli 12:51

Schade, das ich diesen Beitrag erst jetzt sehe. Ich war letztes Jahr auf Föhr und denke gerne daran weiter...