Mindestlohn-Tour 2007
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Welche Höhe soll ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland haben?

  • 6,00 Euro
  • 7,50 Euro
  • 9,00 Euro
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Befürworter

 
Dienstag 9. März 2010

Zeitarbeit: Tarifvertrag bremst Lohndumping und Missbrauch

ver.di und IG Metall melden:

„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die IG Metall haben den Vertrag, der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossen wurde, als Fortschritt bewertet. ‚Damit ist es gelungen, 7,50 Euro als Mindestlohn zu etablieren und gute tarifvertragliche Standards zu setzen‘, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am 9. März 2010 in Berlin. ‚Wir wollen Missbrauch in der Leiharbeit bekämpfen; dafür ist dieser Abschluss eine gute Grundlage‘, sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber, am 9. März 2010 in Frankfurt.

Mit dem Tarifabschluss steigen die Mindestentgelte nach einem Stufenplan im Westen von 7,38 Euro bis zum 1. November 2012 auf 8,19 Euro pro Stunde, im Osten von 6,42 Euro im gleichen Zeitraum auf 7,50 Euro. Für die weiteren Entgeltgruppen wurden prozentuale Erhöhungen vereinbart, zum 1. Juli 2010 um 2,5 Prozent, zum 1. Mai 2011 um weitere 2,5 Prozent, zum 1. November 2011 um 1,74 Prozent und zum 1. November 2012 erneut um 2,5 Prozent.

Ferner sieht das Ergebnis vor, dass die bisherige Verrechnungsmöglichkeit von steuerfreien Aufwandsentschädigungen mit dem Bruttoentgelt zum 1. Juli 2010 ersatzlos entfällt. Damit sind indirekte Lohnkürzungen ausgeschlossen.

In einer Zusatzklausel wurde zudem geregelt, dass der neue Tarifvertrag nicht als Einfallstor für Lohnsenkungen durch konzerninterne Leiharbeit oder zum Austausch von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter missbraucht werden kann. ‚Damit gilt im Grundsatz für konzerninterne Leiharbeit die gleiche Bezahlung von Stammbelegschaften und Zeitarbeitern. Der Missbrauch der Zeitarbeit nach dem Modell Schlecker darf sich nicht wiederholen‘, betonten Bsirske und Huber. Beide Gewerkschaftsvorsitzenden forderten die Bundesregierung auf, Lohndumping in der Leiharbeit einzudämmen.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Montag 7. Dezember 2009

ver.di begrüßt Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur CGZP

„ver.di begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg, der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abzusprechen.

Nach Auffassung der Richter ist die CGZP keine tariffähige Organisation. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nun auch in der zweiten Instanz Erfolg, Gefälligkeitstarifverträge in der Leiharbeitsbranche unterbinden zu lassen.

‚Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung durch das LAG Berlin-Brandenburg bestätigt. Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und die finanzielle Situation der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. Es stärkt die Allgemeinheit, denn die Leistungen an die Sozialversicherungsträger können künftig nicht mehr auf Basis von Billigtarifverträgen erbracht werden. Die Arbeitgeber müssen nun mit erheblichen Nachforderungen rechnen‘, betonte der ver.di-Vize-Vorsitzende Gerd Herzberg: ‚Die CGZP ist keine Gewerkschaft oder gewerkschaftliche Spitzenorganisation im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.‘ Das Urteil stärke die Tarifautonomie.

Herzberg wiederholte die ver.di-Kritik an den Abschlüssen der CGZP: Die Haustarifverträge dieser Organisation ermöglichten insbesondere in den ersten Wochen und Monaten der Beschäftigung umfassende Lohnsenkungen. Auch scheue sich die CGZP trotz des aktuellen Verfahrens nicht, weiter Haustarifverträge abzuschließen, die sogar ihren eigenen Dumping-Verbandstarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband AMP unterliefen. Bemerkenswert sei auch, dass sich die CGZP während des Verfahrens eines Gutachtens bedient habe, das von der Arbeitgeberseite beauftragt worden sei. Dies lege die Vermutung nahe, dass die CGZP zu einer eigenständigen Prozessführung gar nicht in der Lage sei und untermauere Zweifel an ihrer Unabhängigkeit.

Herzberg nannte die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg auch hinsichtlich der Tarifzuständigkeit von ver.di erfreulich, die von dem Arbeitsgericht Berlin noch verneint worden war. Es sei ein wichtiger Schritt für die tarifpolitische Stabilität der Leiharbeitsbranche, dass dieser Fehler in der Entscheidung der ersten Instanz korrigiert worden sei.

ver.di werde sich auch künftig kritisch mit den Aktivitäten der CGZP auseinandersetzen. Derartige Organisationen drohten durch ihre Billigkonkurrenz das Tarifvertragssystem vollständig auszuhöhlen. Es gehe nun darum, in der Tarifpolitik für die Leiharbeitsbranche neue Wege zu beschreiten, die sowohl dem Equal-Pay-Prinzip gerecht würden, als auch den sinnvollen Einsatz von Leiharbeitnehmern mit gesicherten rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichten. ‚Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, die Anpassungen an die EU-Leiharbeitsrichtlinie sowie adäquate Regelungen auf nationaler Ebene vorzunehmen. Dazu gehört auch die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots‘, sagte Herzberg. Mit dem Synchronisationsverbot wird verhindert, dass Einstellungen von Leiharbeitnehmern bei den Verleihern nur für die Dauer des Verleihs möglich sind.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Mittwoch 11. November 2009

Möllenberg: Mindestlohn wäre bestes Konjunkturprogramm

Die NGG meldet:

„‘Billigstlöhne sind weder ein Weg aus der Krise, noch ein Standortvorteil für Deutschland. Spätestens am 1. Mai 2011 muss auch eine schwarz-gelbe Bundesregierung eine Untergrenze für Löhne gesetzlich festgeschrieben haben, die Arbeit in Armut verhindert.‘ Das hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin und der Aussprache zur Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Bundestag am 11. November 2009 erklärt.

Es sei richtig, dass Angela Merkel an der Tarifautonomie und der Mitbestimmung festhalte, aber enttäuschend und inkonsequent, dass dem gesetzlichen Mindestlohn eine Absage erteilt werde, so Möllenberg. ‚Wer A sagt, sollte auch B sagen: Wenn sich Arbeitgeber der Tarifautonomie entziehen und die Bindung von Tarifverträgen immer weiter nachlasse, dann muss der Gesetzgeber handeln. Mindestens 7,50 Euro wären das beste Konjunkturprogramm, weil damit sofort die Nachfrage und die Binnenkonjunktur angekurbelt werden könnten.‘ Die Ankündigung, sittenwidrige Löhne gesetzlich zu verbieten, sei ein Placebo, weil dies heute bereits möglich sei, und ein weiteres Geschenk an Arbeitgeber, die den Wettbewerb nur über Niedrigstlöhne führen.

‚Wir lassen uns nicht entmutigen und werden uns europaweit für soziale Mindeststandards und gegen Lohndumping einsetzen. Wachstum muss auch für die Löhne gelten. Dazu gehört ein gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro, der auf neun Euro steigen muss.‘ Möllenberg empfahl einen Blick über den deutschen Tellerrand: In der Schweiz hätten die Gewerkschaften eine Initiative gestartet für einen gesetzlichen Mindestlohn von 3.500 Franken (2.300 Euro) monatlich.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Dienstag 27. Oktober 2009

Möllenberg: „Mit Billiglöhnen kein Wachstum“

Die NGG meldet:

Augsburg – 27. Oktober 2009.

Als enttäuschend und kontraproduktiv kritisierte Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf einer Konferenz von Betriebsräten aus dem Gastgewerbe in Augsburg die schwarz-gelben Koalitionsbeschlüsse, den Niedriglohnsektor auszuweiten.

‚Für personenbezogene Dienstleistungen – wie sie die Beschäftigten in Hotels und Gaststätten tagtäglich mit körperlich sehr schwerer Arbeit erbringen –, werden oft nur Niedriglöhne gezahlt, weil Arbeitgeber sich den Tarifverträgen entziehen. Statt ein Einkommen zum Auskommen zu sichern und Arbeit in Armut zu verhindern, will die schwarz-gelbe Koalition sogar sittenwidrige Löhne gesetzlich festschreiben. Die Absage an neue Mindestlöhne, die Ankündigung, bereits existierende auch wieder aufzuheben, und die geringfügige Beschäftigung auszuweiten, markieren keinen Aufbruch und schaffen kein Wachstum. Der einzige Weg, Dumping- und Hungerlöhne zu bekämpfen, ist ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, wie er in fast allen europäischen Staaten gilt. Wir werden unsere Aktivitäten verstärken, um die neue Bundesregierung, dort wo keine Tarifverträge gelten, von einem gesetzlichen Mindestlohn zu überzeugen‘, kündigte Möllenberg an.

‚Mehr netto vom brutto‘ sei eine vollmundige, aber vage Ankündigung, die im Widerspruch stehe zur einseitigen Entlastung der Arbeitgeber bei den Gesundheits- und Pflegekosten. ‚Der weitere Abschied von der paritätischen Finanzierung wird die sozialen Sicherungssysteme weiter aushöhlen, gefährdet die soziale Stabilität und schwächt den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft‘, befürchtet der NGG-Vorsitzende. Vor allem die niedrigen Einkommen würden durch höhere Abgaben bei der Sozialversicherung besonders stark belastet. ‚Die Schere zwischen Arm und Reich wird sich weiter öffnen. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus!‘“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Mittwoch 7. Oktober 2009

Möllenberg: Hungerlöhne passen nicht zum Bäckerhandwerk

Die NGG meldet:

„Düsseldorf – 7. Oktober 2009. Am Rande der iba, der internationalen Fachmesse „Weltmarkt des Backens“, die noch bis zum 9. Oktober 2009 in Düsseldorf stattfindet, appellierte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Franz-Josef Möllenberg, speziell an das deutsche Bäckerhandwerk, noch stärker in die Erstausbildung und Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu investieren. Mit Sorge sehe die NGG, dass im Bäckerhandwerk die Nachwuchsrekrutierung schwieriger werde. Einen Grund hierfür sieht Möllenberg auch in den ungünstigen Arbeitszeiten und den im Vergleich zu anderen Handwerksbereichen und den Großbäckereien schlechteren Arbeitsbedingungen: „Das Bäckerhandwerk liegt mit seinen tariflichen Arbeitsbedingungen – wenn sie denn überhaupt eingehalten werden – im unteren Drittel aller deutschen Handwerksberufe. Wenn qualitativ hochwertige Produkte hergestellt und verkauft werden sollen, muss auch im Bäckerhandwerk der Mensch stärker in den Mittelpunkt des Handelns gerückt werden. Gutes Brot, gute Brötchen und guter Kuchen passen einfach nicht zu Hungerlöhnen.“ Derzeit, so der NGG-Vorsitzende, erhielten Auszubildende des Bäckerhandwerks eine monatliche Vergütung von 478 Euro (West) beziehungsweise 390 Euro (Ost). Was die immer noch aktuelle Diskussion um gentechnisch veränderten Leinsamen betreffe, unterstütze NGG das deutsche Backgewerbe: „Es darf keine Verbrauchertäuschung durch die Hintertür geben. Auch wir sprechen uns gegen die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen in Backwaren aus. Wir und die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen das einfach nicht.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Mittwoch 16. September 2009

"Verdener Bündnis für soziale Gerechtigkeit" fordert Mindestlohn

Der Weser-Kurier schreibt:

„Verden. Auch Verden hat jetzt ein ‚Bündnis für soziale Gerechtigkeit‘: Im Rahmen der turnusmäßigen Konferenz des ver.di-Bezirks Bremen-Nordniedersachsen haben Vertreter der Gewerkschaft sowie der Verdener Kreisverbände des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) und der AWO ihre gemeinsamen Forderungen an die Parteien, die sich am 27.September zur Wahl stellen, vorgestellt.“

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Freitag 28. August 2009

Natürlich wäre mehr schön

Gerade poppt die Frage nach der Höhe des Mindestlohnes hoch. Allerdings ist zu beachten, dass es schwierig ist, die Forderung in einer Kampagne zu verändern. Es ist auch nicht ganz richtig, sich über die Höhe zu streiten. Das können wir machen, wenn es für einen gesetzlichen Mindestlohn eine regierungsfähige Mehrheit im Bundestag gibt.

Zur Zeit ist doch so, dass CDU/CSU gegen einen flächendeckenden Mindestlohn sind. Die FDP ist grundsätzlich dagegen.

Diese Hungerlohnlobby findet es in Ordnung, dass Hungerlöhne gezahlt werden.

 

Autor: Bernd Steinmann · Rubrik: Befürworter
 
Kommentare
ingo
06. Februar 02:21

Zuerst ein mal ich finde es richtig dass ein Mindestlohn für alle gefordert wird. Leider kommt erweiter...

Andre günther
28. Januar 12:12

war geil in berlin bin der fahrer des ersten Lkw Schöne grüße Habt ihr noch ein vid?weiter...

Renate
25. November 14:18

Sehr interessanter Artikel. Finde eigentlich den ganzen Blog hier schon sehr nützlich. Heutzutage wuweiter...

Nur ein Elektroniker
30. Oktober 15:21

Zeitarbeit ist für mich die 3.Person die an der selben Arbeit mit verdienen will (moderne Sklaverei)weiter...

Arne
28. Oktober 16:51

Die Durchsetzung eines Mindestlohnes ist unumgänglich. Ich habe für viele Jahre in Irland gearbeitetweiter...

Kommentar zu:
Nachzügler
criscrisis
25. Oktober 16:29

Ich denke, dass es keinen Mindestlohn unter 12,00 € geben darf. http://www.meinungsbaum.de/pageIDweiter...

Reinhold Nawratil, M.d. Kreistagsfraktion Segeberg
08. Oktober 13:21

Ich weiß nicht, wo der gelehrte Kollege mal wieder seine Ergebnisse her hat. Es gibt genau so viele weiter...

Reinhold Nawratil, IG Metall Unterstützergruppe Hamburg
08. Oktober 13:02

Ich kann die Forderung nach gerechtem Entgelt nur unterstützen. Es sind die Spekulanten die durch ihweiter...

michael (bitte dringend veröffntlichen)
27. September 05:48

früher hiess es mal : mach eine lehre, das schützt vor armut! heute sieht die welt ganz anders aus. weiter...

Brigitte Jäger
26. September 00:19

Ich finde auch , daß das zu hohe Grundeinkommen unserer Politiker diese nicht dazu animiert etwas zuweiter...