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blog.mindestlohn.de

Bernd Steinmann schrieb am Dienstag 27. Oktober 2009 zum Thema Befürworter:

Möllenberg: „Mit Billiglöhnen kein Wachstum“

Die NGG meldet:

Augsburg – 27. Oktober 2009.

Als enttäuschend und kontraproduktiv kritisierte Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf einer Konferenz von Betriebsräten aus dem Gastgewerbe in Augsburg die schwarz-gelben Koalitionsbeschlüsse, den Niedriglohnsektor auszuweiten.

'Für personenbezogene Dienstleistungen – wie sie die Beschäftigten in Hotels und Gaststätten tagtäglich mit körperlich sehr schwerer Arbeit erbringen –, werden oft nur Niedriglöhne gezahlt, weil Arbeitgeber sich den Tarifverträgen entziehen. Statt ein Einkommen zum Auskommen zu sichern und Arbeit in Armut zu verhindern, will die schwarz-gelbe Koalition sogar sittenwidrige Löhne gesetzlich festschreiben. Die Absage an neue Mindestlöhne, die Ankündigung, bereits existierende auch wieder aufzuheben, und die geringfügige Beschäftigung auszuweiten, markieren keinen Aufbruch und schaffen kein Wachstum. Der einzige Weg, Dumping- und Hungerlöhne zu bekämpfen, ist ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, wie er in fast allen europäischen Staaten gilt. Wir werden unsere Aktivitäten verstärken, um die neue Bundesregierung, dort wo keine Tarifverträge gelten, von einem gesetzlichen Mindestlohn zu überzeugen', kündigte Möllenberg an.


'Mehr netto vom brutto' sei eine vollmundige, aber vage Ankündigung, die im Widerspruch stehe zur einseitigen Entlastung der Arbeitgeber bei den Gesundheits- und Pflegekosten. 'Der weitere Abschied von der paritätischen Finanzierung wird die sozialen Sicherungssysteme weiter aushöhlen, gefährdet die soziale Stabilität und schwächt den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft', befürchtet der NGG-Vorsitzende. Vor allem die niedrigen Einkommen würden durch höhere Abgaben bei der Sozialversicherung besonders stark belastet. 'Die Schere zwischen Arm und Reich wird sich weiter öffnen. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus!'“

URL des Textes: http://blog.mindestlohn.de/7/viewentry/2944