Eine schreiende Ungerechtigkeit
Leserbrief von Rudolf Hochenauer.
ver.di meldet:
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat erneut an die im Bundestag vertretenen Parteien appelliert, rasch einen allgemeinen Mindestlohn einzuführen. ‚Der Mindestlohn ist überfällig, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am 10. November 2011 in Berlin. ‚Wir brauchen in der Bundesrepublik einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde‘, betonte Bsirske. Dies entspreche einerseits dem Durchschnitt der Mindestlöhne in unseren westeuropäischen Nachbarstaaten, andererseits werde damit lediglich ein Niveau von knapp über 40 Prozent des Durchschnittslohns in Deutschland erreicht. Derzeit erhielten in der Bundesrepublik rund sechs Millionen Menschen Löhne unter 8,50 Euro, 1,2 Millionen Beschäftigte bekämen sogar weniger als 5 Euro.
Entscheidend für den Erfolg eines allgemeinen Mindestlohns sei zudem, dass der Gesetzgeber diesen für alle Branchen bundesweit verpflichtend mache. ‚Wer eine allgemeine Lohnuntergrenze nur für tariflose Bereiche vorsieht, grenzt die Beschäftigten aus, die schon jetzt weniger verdienen. Und er lädt Arbeitgeber, die den Mindestlohn boykottieren wollen, geradezu dazu ein, mit Scheingewerkschaften Gefälligkeitstarifverträge zu schließen, um den Mindestlohn zu untertunneln‘, warnte Bsirske. Nach der erstmaligen Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns solle eine paritätisch besetzte Kommission aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern jährlich über eine Anpassung der Lohnuntergrenze beraten und entsprechende Empfehlungen für den Gesetzgeber erarbeiten.
Die EU-Kommission hatte bei der Einführung eines Mindestlohns in Rumänien 2008 ausdrücklich die damals festgelegte Höhe kritisiert, weil die Regierung nicht das im Zuge des EU-Beitritts versprochene Niveau von 60 Prozent des Durchschnittslohns festgesetzt hatte, sondern lediglich 30 Prozent.“
ver.di meldet:
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass das Bundesarbeitsministerium nunmehr zum dritten Mal die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages für die Entsorgungsbranche verordnet hat.
Damit hat jeder Beschäftigte in Entsorgungsunternehmen ab dem 1. November Anspruch auf einen Stundenlohn von 8,33 Euro. Für rund 20.000 Beschäftigte der Branche bedeutet dieses zusätzlich zu der allgemeinverbindlichen Absicherung eine Lohnsteigerung. ver.di hatte bereits im Sommer gemeinsam mit den beiden Arbeitgeberverbänden VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft) einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt.
Dieser wurde jedoch vom FDP-geführten Wirtschaftsministerium zeitlich verzögert, so dass es in der Zeit von September bis Oktober zu einer mindestlohnfreien Zeit kam. Insbesondere Zeitarbeitsfirmen nutzten dieses, um ihren Beschäftigten wieder einen geringeren Stundenlohn zu zahlen.
‚Jeder fünfte Arbeitnehmer in der Entsorgungsbranche erhält durch die neue Verordnung mehr Geld, ob Straßenreiniger, Sortierkraft, oder Müllwerker, niemand muss zukünftig für einen niedrigeren Lohn arbeiten‘, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott.
Der Mindestlohn habe bereits für eine gewisse Entzerrung des Wettbewerbes gesorgt und damit positive Signale gesetzt, die jedoch noch nicht ausreichend seien, so Ott weiter. ver.di setze sich beispielsweise dafür ein, dass durch die Vereinbarung eines weiteren Mindestlohnes für Fahrer in der Branche tarifgebundene Unternehmen bessere Chancen bei der Vergabe von Aufträgen erhalten.“
Bereits im März 2006 machten ver.di und NGG einen Vorschlag für einen nationalen Mindestlohnrat. Der Vorschlag im Original:
„Mindestlohnrat (MIRA)
Zur Einführung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes wird ein unabhängiger nationaler Mindestlohnrat eingerichtet. Dieser Rat ist beim Bundesminister für Arbeit angesiedelt. Dessen Mitglieder werden vom Bundesarbeitsminister berufen.
Die Tarifvertragsparteien werden an der Einführung und Erhöhung des Mindestlohnes beteiligt und entsenden Vertreter in den Mindestlohnrat (MIRA). Bei der Nominierung der VertreterInnen wird eine geschlechterparitätische Besetzung berücksichtigt.
• 2 VertreterInnen, die von den Gewerkschaften entsandt werden
• 2 VertreterInnen, die von den Arbeitgeberverbänden entsandt werden
• 2 WissenschaftlerInnen, die nicht gegen das Votum der Gewerkschaften berufen werden können
• 2 WissenschaftlerInnen, die nicht gegen das Votum der Arbeitgeberseite berufen werden können
Der Vorsitz des Rates könnte entweder roulieren und der/die Vorsitzende( r ) ein Doppelstimmrecht haben oder ein(e) Vorsitzende (r) könnte auf Vorschlag des Mindestlohnrates durch den Bundesarbeitsminister ernannt werden.
Zur Unterstützung und Koordination des Mindestlohnrates wird ein Sekretariat eingerichtet. Das Sekretariat wird mit den entsprechend notwendigen personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet.
Der Mindestlohnrat unterbreitet regelmäßig Vorschläge über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes. Er berücksichtigt dabei die Bruttolohnentwicklung in den Tarifbereichen.
Ziel der regelmäßigen Anpassung ist mindestens die Sicherung der Realeinkommen der Beschäftigten sowie deren Teilhabe an der gesamtgesellschaftlichen Produktivitätsentwicklung. Die Entscheidung über die Vorschläge des Mindestlohnrates trifft die Bundesregierung.
Die Aufgaben und die Zielsetzung des Mindestlohnrates werden im Gesetz über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes beschrieben und damit auch der Rahmen für die Tätigkeit des Rates abgesteckt. Der Mindestlohnrat berät und unterstützt die Bundesregierung bei der Festsetzung und bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes.
Das erklärte Ziel des Mindestlohnrates ist es, ein Mindesteinkommen in einer Höhe zu erreichen, die für eine Vollzeit-Erwerbsperson und ein Kind die eigenständige Existenzsicherung oberhalb der sogenannten Armutsgrenze (50 Prozent des Bruttodurchschnittseinkommens) ermöglicht. Ohne die wirtschaftliche Entwicklung zu gefährden, soll der Mindestlohn soll so lange überproportional angehoben werden, bis dieses Ziel erreicht ist.
Der Mindestlohnrat untersucht regelmäßig die Entwicklung des Niedriglohnsektors. Er begleitet die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes durch Gutachten, in denen die Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Einkommensentwicklung, die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und auf die Wettbewerbssituation der betroffenen Wirtschaftszweige und Unternehmen analysiert werden. Der Mindestlohnrat kann auch entsprechende Gutachten in Auftrag geben. Diese Berichte und Gutachten sind zu veröffentlichen.“
Der „Kölner-Stadt-Anzeiger“ meldet:
„Die Antragskommission für den CDU-Bundesparteitag Mitte November in Leipzig hat sich in ihrer Sitzung am Mittwoch mehrheitlich für eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze ausgesprochen.“ So die Zeitung. Sie beruft sich auf den Vorsitzenden der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) und Vorsitzenden der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, Karl-Josef Laumann.
Kurz vor dem CDU-Bundesparteitag, der im November in Leipzig stattfindet, will sich die CDU (zumindest verbal) mit dem Mindestlohn beschäftigen. Immerhin liegt ein Antrag der CDA zum Mindestlohn vor.
In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte der CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe:
„NOZ: Stichwort CDU-Bundesparteitag im November. Erwarten Sie ein klares Votum zum Mindestlohn?
Gröhe: Dazu wird es eine Debatte auf dem Parteitag geben. Klar ist: Es gibt immer mehr Beschäftigungsverhältnisse ohne tarifliche Bindung. Das wird auch in der CDU kritisch betrachtet. Ich spüre in der Partei den starken Wunsch, im tariflich nicht gebundenen Bereich zu einer verbindlichen Lohnuntergrenze zu kommen. Das teile ich. Arbeit muss mit einem angemessenen Lohn wertgeschätzt werden. Aber eines ist ebenso klar: Eine verbindliche Lohnuntergrenze muss von den Tarifparteien, nicht vom Staat festgelegt werden. Einen politisch festgelegten gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab.“
Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung berichte:
„Niedersachsens CDU-Fraktionschef Björn Thümler hat die Unternehmen aufgefordert, sich nicht länger einem verbindlichen Mindestlohn zu versperren. ‚Wer als Arbeitgeber noch glaubt, sich mit Dumpinglöhnen im Wettbewerb behaupten zu können, dem ist nicht mehr zu helfen‘, sagte Thümler in einem Gespräch mit unserer Zeitung. ‚Es kann doch auch nur im Interesse der Unternehmen liegen, wenn ihre Mitarbeiter mit ihrem Arbeitsplatz zufrieden sind - dazu tragen faire Löhne erfahrungsgemäß nicht unerheblich bei.‘“
Gesetzlicher Mindestlohn Ich bin für den Gesetzlichen Mindestlohn. Denn ich arbeite momentan fürweiter...
Die Zeiten ändern sich und die Meinungen offenbar auch! Erfreulich! Hoffentlich versandet das Thema weiter...
ich bin Gehörlose und Behinderten (links Schulter problem seit 2011 unfall in Haus)ich habe Holzbearweiter...
Sehr toole Aktion. Ich bin selbst seit geraumer Zeit Leiharbeitnehmer und merke langsam immer ...weiter...
Ja bitte 8,50 € Brutto die std. und man müste nicht wie ich Momentan mit 5,74 € Brutto arbeiten. weiter...
Ich bin als Berufseinstiegsbegleiter tätig es wurde gesagt das ab 01.08.2011 der Mindestlohn 2075,weiter...
Den Diskussionen über Mindestlöhne, Minijobs, Scheinselbständigkeit, Missbrauch der legalen Zeitarbeweiter...
Hallo, ich bin eigentlich gerade auf der Suche wegen den Mindestlohn. Naja wie ich hier entnehmen ...weiter...
Eine ganz traurige Entwicklung. In den USA ist dieses Vorgehen ja leider auch normal. Ich kannte ...weiter...
Schade, das ich diesen Beitrag erst jetzt sehe. Ich war letztes Jahr auf Föhr und denke gerne daran weiter...